Impfen schützt nicht nur dich – sondern auch unsere Sportgemeinschaft.
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Neue Coronaschutzverordnung: Stand 3. April 2022
Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit zwei Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr. Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages-Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: Sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA-Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: Die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten! Siehe hierzu auch: CoronaSchVO § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) mahnt im Sinne der Eigenverantwortlichkeit und aufgrund der nach wie vor hohen Ansteckungszahl weiterhin zur Vorsicht und empfiehlt vor allem bei großen Menschenansammlungen sowie in Innenräumen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Coronaschutzverordnung ab 3. April 2022
Weitere Fragen
Bei Fragen zu diesen Regelungen stehen Ihnen die Corona-Beauftragten des Kreises zur Verfügung:
Senioren: Matthias Wobbe, 0163 – 296 9690, matthias.wobbe@flvw.de
Junioren: Manfred Gnegel, 0177 – 662 8461, manfred.gnegel@flvw.de
Beachten Sie bitte auch die aktuellen Regelungen der örtlichen Kommunen sowie des FLVW.
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Aktuelle Information des (VFA) und des (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen
Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) und der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) haben die Coronaregeln für den Spielbetrieb angepasst. Ab Montag, 28. März werden keine Spiele mehr aufgrund von infizierten Spieler*innen abgesagt. Damit reagiert der Verband auf die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW (gültig seit 19. März), die keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb im Freien vorsieht.
Bislang genügte der Nachweis über drei infizierte Spieler*innen, um eine Partie von der Staffelleitung absagen zu lassen. Dies ist ab kommender Woche nicht mehr möglich. „Aktive haben mit Gültigkeit der neuen Coronaschutzverordnung wieder uneingeschränkten Zugang zum Sporttreiben im Freien. Wir sehen deshalb keine weitere Notwendigkeit mehr, Spiele wegen Coronafällen abzusagen“, sagt Manfred Schnieders. Der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball betont aber auch, dass es Ausnahmen gäbe, zum Beispiel wenn ein Großteil der Mannschaft infiziert sei.
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Ansprechpartner im FLVW-Kreis Münster
Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch gerne an die Corona-Beauftragten des Kreises Münster:
Senioren:
Matthias Wobbe
0163 – 2969 690
matthias.wobbe@flvw.deJunioren:
Manfred Gnegel
0177 – 662 8461
manfred.gnegel@flvw.de -
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