„Soforthilfe Sport“ über 10 Millionen Euro – Online-Antrag für Sportvereine
Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die „Soforthilfe Sport“ für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Millionen Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.